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Orderverrechnungsscheck
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Standard Orderverrechnungsscheck - 10. January 2011, 15:24

Hi TR Mädels und Jungs,

Erstmal ein gesundes, neues und erfolgreiches Jahr 2011. Ich hätte mal eine ganz spezielle Frage:

Ich habe gerade von meiner Versicherung einen "Orderverrechnungsscheck" bekommen. Ich hab sowas noch nie bekommen, und jetzt bin ich momentan ein wenig planlos... Es stehen auch nicht gerade üppige Informationen drauf, deswegen wollte ich euch mal fragen.

Ich schätze mal das ich das Geld wohl bekomme, sonst hätten die ja einen Überweisungsträger geschickt mit einer Zahlungsaufforderung (ist schon ein kleines Sümmchen, deswegen frage ich blöd, nicht das die mir das abziehen ). Und ich schätze das ich zu meiner Haussparkasse muss und den einlösen muss...

Kann das jemand bestätigen von euch? Habt ihr schonmal so etwas bekommen?

Und bitte keine "Wenn du nicht weißt was du damit sollst, gibs mir..." oder "Google doch mal" Antworten ^^ Hab schon gegoogelt, mit keinen vorzeigbaren Erfolgen
Lg, _-hardstyler-_




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AW: Orderverrechnungsscheck
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Standard AW: Orderverrechnungsscheck - 10. January 2011, 18:25

ich würd mal bei der versicherung selbst nachfragen...
  
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AW: Orderverrechnungsscheck
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Standard AW: Orderverrechnungsscheck - 10. January 2011, 18:49

hast du den einfach so bekommen? du musst doch irgendwas eingereicht haben,bzw was von den gewollt haben, damit die das bearbeiten
welche versicherung hat denn sowenig zu tun, dass sie einfach mal was bearbeiten ohne das der Kunde was wollte




  
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AW: Orderverrechnungsscheck
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Standard AW: Orderverrechnungsscheck - 10. January 2011, 19:30

Also ich würd dir Empfehlen mal bei Google zu suchen. Sorry aber für mich wär das die perfekt Lösung^^

Nachdem du aber geschrieben hast das du von niemandem hören willst das du auf Google schaun sollst hab ich das hier gefunden:


Blanko indossierte Orderverrechnungsschecks

Blanko indossierte Orderverrechnungsschecks

Zur Frage der groben Fahrlässigkeit bei Hereinnahme abhanden gekommener, blanko indossierter Orderverrechnungsschecks durch Kreditinstitute (im Anschluss an BGH, NJW 1996, 657 = LM H. 5/1996 § 990 BGB Nr. 37 = WM 1996, 248).

BGH, 15. 2. 2000 - XI ZR 186/99

Gründe:

Die Bedeutung der Disparität zwischen Scheckeinreicher und Schecknehmer für den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegenüber einer Inkassobank hängt entscheidend davon ab, ob es im kaufmännischen Geschäftsverkehr üblich ist, Schecks zahlungshalber weiterzugeben. Falls eine solche Weitergabe praktisch nicht vorkommen sollte, müsste bei Einreichung eines auf einen Dritten ausgestellten Schecks die Verfügungsberechtigung des Einreichers durch Rückfrage beim Schecknehmer oder -aussteller geprüft werden. Das auf einem Orderscheck befindliche Blankoindossament des ersten Schecknehmers und eine sich gegebenenfalls anschließende ununterbrochene Reihe von Indossamenten geben keinen hinreichenden Aufschluss darüber, ob der Scheck tatsächlich zahlungshalber weitergegeben worden ist. Der Schecknehmer kann den Scheck zum Inkasso blanko indossiert haben. Kommt ein Scheck nach einer solchen Indossierung abhanden, kann ein Dritter, der ihn unbefugt einziehen will, durch Anbringung weiterer Indossamente den Umlauf des Schecks im Geschäftsverkehr vortäuschen. Angesichts dieser nahe liegenden Möglichkeit genügt eine Inkassobank ihren Sorgfaltspflichten nicht bereits dadurch, dass sie lediglich die förmliche Berechtigung des Scheckeinreichers prüft.

Ich weiß nicht ob dir das was bringt, hoffe aber schon *gg*


LG Alex ; )





<-- PS: Wenn es der Beitrag verdient hatt, gebt ihn bite Karma, damit er etwas hat worüber er sich freuen kann.
Danke!!
  
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AW: Orderverrechnungsscheck
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Standard AW: Orderverrechnungsscheck - 10. January 2011, 20:12

Danke für eure Antworten erstmal.

@ T.P Ich hab vor einiger Zeit (ca. 3 Monate) meine Versicherungen gekündigt. Das wurde auch bestätigt und beschrieben, das eine Art Auslöse für meine bisher bezahlten Beiträge folgen würde. Die kam allerdings schon, deswegen wundert mich das ein wenig ^^

@ CJ² Ja wäre wohl die plausibelste Variante, allerdings muss ich da erstmal schauen, denn meine Hauptvertreterin (meine Mutter) existiert nicht mehr und da muss ich wohl mal schauen an wen ich mich da jetzt wende, denn einen Nachfolger gibt es nicht (oder ist an mir vorbeigegangen). Da meine Mutter damals die Verträge gemacht hat, hab ich da nicht so den Durchblick.

@ DJ Am.Axx Das hatte ich wohl gefunden, allerdings deckt die Beschreibung meiner Meinung nach nur die "grobe Fahrlässigkeit" bei Annahme von Blanko-Schecks an, die von Banken erstellt worden sind und irgendwann mal verschütt gegangen sind. Aber Danke trotzdem, der Ansatz war top.

Bevor ich's vergesse: Meine Mutter hat "nur" ihre geschäftliche Existenz verloren, nicht das da Missverständnisse auftreten. Leider ist das Verhältnis zu ihr nicht das Beste, sodass ich es vermeiden wollte sie deswegen zu kontaktieren

Man ist das kompliziert ... hoffe ihr haltet mich nicht für komplett bescheuert ^^




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