Keine Internetsperre für Raubkopier
Das umstrittene Gesetz gegen Raubkopierer wurde vom französischen Verfassungsgericht als rechtswidrig erklärt. Das ist ein Rückschlag für die Film- und Musikindustrie, denn das Gesetz sah vor, dass den überführten Tätern der Netzzugang gekappt werden sollte.
Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy ist sehr enttäuscht, denn er hatte sich persönlich für das Gesetz eingesetzt. Das Gesetz soll aber umgehend neu verfasst werden, denn die deutsche Musikwirtschaft fordert seit Monaten ein vergleichbares Vorgehen gegen Raubkopierer auch in Deutschland. Da das Gesetz, das eine Netzzugangssperre für Internet-Piraten enthält, aber für die Verfassungshüter der Kommunikationsfreiheit widerspricht, die in den Menschrechten festgelegt ist und auch die Internetnutzung umfasst, wird sich das Gesetz erst einmal nicht durchsetzen können, denn nur ein Richter dürfe über einen solchen schweren Eingriff entscheiden.
Den Raubkopieren soll dem Gesetz zufolge nach dem dritten Verstoß der Zugang bis zu einem Jahr gesperrt werden, die Internetgebühren müssten sie für diesen Zeitraum jedoch weiterhin zahlen. Das Verfassungsgericht störte sich aber auch an der Untergrabung der Unschuldsvermutung durch das Gesetz, denn der Anschlussbesitzer wird bestraft, welcher nicht unbedingt der Raubkopierer sein muss. Das Inkrafttreten des Gesetzes, das auf 2010 angesetzt war, wird nun aber durch eine Überarbeitung verzögert werden.
Quelle: welt.de
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